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Die Sozialbestattung

Sozialbestattung
© Robert Hoetink / Shutterstock.com

Wenn Sie Erbe eines Verstorbenen sind, sind Sie zur Durchführung der Bestattung gesetzlich verpflichtet. Eine Beerdigung verursacht Kosten, deren Untergrenze bei 1.000 Euro liegt. Wenn aus der Erbmasse des Verstorbenen diese Kosten nicht bestritten werden können und Sie selbst finanziell nicht in der Lage sind, ein Begräbnis zu bezahlen, können Sie die Sozialbestattung beim Sozialamt des Sterbeortes beantragen. Hierfür legen Sie Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie über finanzielle Belastungen des Verstorbenen und von Ihnen vor. Hierzu gehören auch Policen über Sterbe- und Lebensversicherungen. Der Bezug von Arbeitslosengeld II ist nicht Voraussetzung für die Kostenübernahme oder die Bewilligung von Zuschüssen. Hat ein Verstorbener keine Verwandtschaft, kommt das Sozialamt für die Beerdigungskosten auf.

Zuschüsse zu Sozialbestattungen

Sofern der Verstorbene in einem Testament seine Bestattungsart bestimmt hat und die Kosten dafür nicht die ortsüblichen Grenzen übersteigen, wird sein letzter Wille im Rahmen einer Sozialbestattung umgesetzt. Dies gilt für alle gängigen Bestattungsarten, wie Erd-, Feuer- und Seebestattungen. Das Sozialamt übernimmt die Friedhofs- und Bestattungsgebühren und die Kosten für die Trauerhalle, sofern die Bestattung auf einem kommunalen Friedhof erfolgt.

Kosten, die bei einer Sozialbestattung übernommen werden

  • Die Kosten für rechtsmedizinische Untersuchungen
  • Die Kosten für die zweite Leichenschau im Falle einer Feuerbestattung
  • Die Leistungen des Bestattungsinstitutes
  • Die Kosten für einen Sarg oder eine Urne
  • Die Friedhofskosten
  • Mindestens die Kosten für ein einfaches Holzkreuz

 Die Sozialbestattung als würdevoller Abschied

Auch eine Sozialbestattung ermöglicht den würdevollen Abschied von einem Verstorbenen. Ihr Ablauf erfolgt genauso wie bei einer Beerdigung ohne staatliche Unterstützung. Sie können mit den gleichen Zeremonien und der gleichen Ausstattung von Sarg oder Urne rechnen. Damit wird gewährleistet, dass kein Außenstehender die Sozialbestattung als solche erkennt. Es gibt also keinen Grund, sich zu scheuen, die Kostenübernahme oder einen Zuschuss bei den Behörden zu beantragen. Das Sozialgesetzbuch legt keine Sätze fest. Die Mitarbeiter des Sozialamtes entscheiden individuell von Fall zu Fall über die Höhe der Kostenübernahme zur Sozialbestattung.